Von dem Präsidenten des

OLG Koblenz allgemein beeidigter

Dolmetscher und ermächtigter

 Übersetzer der türkischen 

 Sprache für gerichtliche und 

 notarielle Angelegenheiten

 in Rheinland-Pfalz

 

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Rheinland-Pfalz eyaleti

 mahkeme ve noterleri

 yeminli tercümanı ve mütercimi

 

*

 

Vom Generalkonsulat

  der Republik der Türkei zu Mainz 

beeidigter Übersetzer

 

*

 

T.C. Mainz Başkonsolosluğu

 onaylı yeminli tercüman

 

Begleitdolmetschen

Sie haben einen Geschäftstermin in der Türkei, haben aber keinerlei Kenntnis von Land und Leuten und brauchen einen Begleitdolmetscher? Gerne begleite ich Sie zu Ihrem Geschäftstermin und helfe bei der Organisation Ihrer Reise.

Eine Begleitung zum Notariat oder Generalkonsulat ist auftragsbedingt obligatorisch.

 

Beglaubigungen

Wenn Ihre zu übersetzenden Urkunden zur Vorlage bei Ämtern, Gerichten oder anderen Behörden bestimmt sind,
müssen die Übersetzungen in der Regel beglaubigt werden. Dies betrifft z.B. Gerichtsurteile und Beschlüsse,
Vollmachten, Aufenthaltsbescheinigungen, Handelsregisterauszüge, Finanzamtsbescheinigungen, Gesellschaftsverträge,
Personenstandsregisterauszüge bzw. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Testamente, Scheidungsurteile, Führerscheine, Arbeits,- Schul- oder Universitätszeugnisse und Diplome. 

Sofern eine Beglaubigung erforderlich ist, muss die Übersetzungen von einem für die jeweilige Sprache beeidigten, bzw. ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Ein Notar oder Rechtsanwalt ist nicht erforderlich, die Beglaubigung erfolgt durch den beeidigten Übersetzer selbst, indem er die übersetzte Urkunde mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und seiner Unterschrift versieht - vorausgesetzt, dass dabei das Original oder eine beglaubigte Kopie des Originals vorliegt; denn durch diesen Vorgang wird die Übersetzung zu einem rechtlich gültigen Dokument.
Alle von mir erstellten Übersetzungen erhalten Sie auf Wunsch auch als beglaubigte Ausfertigung.

Wenn Sie deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwenden möchten, wird oft zusätzlich eine Legalisation bzw. Apostille des Dokumentes verlangt. In der Regel hilft Ihnen Ihr Notar, wenn notwendig, auch die Apostille oder, falls erforderlich, die Legalisation zu veranlassen.

Hinweise zur Verwendung deutscher Urkunden in der Türkei  bzw. ausländischer Urkunden in Deutschland gibt das Auswärtige Amt.

Hinweise der zuständigen Stelle für Apostillen/Beglaubigungen öffentlicher Urkunden zum Gebrauch im Ausland in Rheinland-Pfalz erhalten Sie hier: ADD Rheinland-Pfalz

 

Beantragung ärztlicher Approbationen

Ich berate und begleite Sie übersetzerisch von der Beantragung bis zur Erlangung Ihrer ärztlichen Approbation oder Berufserlaubnis.

 

Wenn die Übersetzung verloren geht?

Die von mir angefertigten Übersetzungen werden mit Zustimmung des Kunden in elektronischer Form archiviert. Sie können mich diesbezüglich jederzeit kontaktieren. Die mit der Übersetzung ausgedruckten weiteren Ausfertigungen kosten je €7. Gerne drucke ich Ihre Übersetzung auch später noch einmal aus. Die Gebühr für eine zum späteren Zeitpunkt ausgedruckte Ausfertigung beträgt €10 je Exemplar.

 

24Stunden-Notfallservice

Sie brauchen schnell einen Dolmetscher, Hilfe bei der Übersetzung eines Textes oder eine beglaubigte Übersetzung?
In besonders dringenden Fällen nehme ich auch Eilaufträge entgegen.

In diesem Fall erreichen Sie mich mobil unter: 0170-3473474

Kontakt

Tolga D. Özkan
Breslauer Straße 10
D-56422 Wirges
Tel.    (+49)02602/671609
Fax    (+49)02602/671596
Mobil (+49)01703473474
tolgadoezkan@gmail.com

 

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